Nautisch-technische Förderung

Lehrgangsförderung

Förderung von seemännischer und nautischer Aus- und Weiterbildung auf S.T.A.G.-Mitgliedsschiffen

Gerade die Stammbesatzungen, aber auch die Trainees auf unseren Mitgliedsschiffen können eine qualifizierte Ausbildung vorweisen. Um diesen hohen Ausbildungsgrad zu gewährleisten und ständig zu verbessern, unterstützt die S.T.A.G. sowohl ihre Mitglieder als auch die Mitgliedsschiffe bei der Ausrichtung von Lehrgängen. Außerdem können wir so unseren Mitgliedern helfen, die ständig steigenden Anforderungen an die Qualifikation von Traditionsschiffbesatzungen zu meistern.

Wir unterstützen Lehrgänge, die unsere Mitgliedsschiffe bzw. die Betreibervereine selbst ausrichten und möglichst für alle S.T.A.G.-Mitglieder geöffnet sind (Nr. 5 der Förderrichtlinie).
Weiter fördern wir die Teilnahme an Lehrgängen durch S.T.A.G.-Mitglieder, so auch die Sicherheitslehrgänge an der Seemannschule Lübeck-Travemünde-Priwall (Nr. 6 der Förderrichtlinie).

Die S.T.A.G. veranstaltet auch eigene Lehrgänge, wie z.B. das Seemannschaftsseminar (liebevoll „Tüddelkurs“ genannt) und STCW-Kurse als patenterhaltende Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen und der DSST). Hierzu erhalten S.T.A.G.-Mitglieder auf die Teilnahmegebühr eine Ermäßigung. Weitere Infos zu den eigenen Lehrgängen findet ihr hier.

Um eine Förderung zu erhalten, ist in allen Fällen ein formloser Antrag zu stellen. Alle Förderungen erfolgen im Rahmen von Höchstbeträgen.

Für jede Förderung erwarten wir eine Gegenleistung, die z.B. in Form eines Berichtes (Text, Bild, Video) über den geförderten Lehrgang erbracht werden kann.

Alle Einzelheiten erfährst du aus der nautisch-technischen Richtlinie:

https://www.sta-g.de/wp-content/uploads/2019/10/Naut_tech-Förderrichtlinie-2_2-vom-20190914.pdf

Kontakt und weitere Infos: schiffsfoerderung@sta-g.de

Förderung von S.T.A.G.-Mitgliedsschiffen

Viele unserer Mitgliedsschiffe sind „in die Jahre“ gekommen. Die Anforderungen an Traditionsschiffe steigen immer weiter, so dass die Betreibervereine erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müssen, um ihre und unsere Mitgliedsschiffe in Fahrt zu halten. Die S.T.A.G. fördert diese Instandhaltungen an den Mitgliedsschiffen, wenn es sich um außerordentliche, unvorhergesehene und ungeplante Maßnahmen handelt.

Auch die Neuanschaffung und Instandhaltung von Bordmitteln zur Verbesserung der Sicherheit von Trainees und Stammbesatzung an Bord unserer Mitgliedsschiffe wird gefördert (Nr. 7 der Förderrichtlinie).

Um eine Förderung zu erhalten, ist in allen Fällen ein formloser Antrag zu stellen. Alle Förderungen erfolgen im Rahmen von Höchstbeträgen.

Für jede Förderung erwarten wir eine Gegenleistung, die z.B. in Form von Bereitstellung kostenloser Törnplätze für jugendliche S.T.A.G.-Mitglieder erbracht werden kann.

Alle Einzelheiten erfährst du aus der nautisch-technischen Richtlinie:

https://www.sta-g.de/wp-content/uploads/2019/10/Naut_tech-Förderrichtlinie-2_2-vom-20190914.pdf

Kontakt und weitere Infos: schiffsfoerderung@sta-g.de