Unser Small Ships-Vertreter Bernd hat einmal ausführlich zusammengetragen, welche Qualifikationsanforderungen im Bereich Umwelt, Gewässerschutz und Reinhaltung der Meere derzeit bestehen. So können vom Trainee bis zum Bootsmann/-frau die Regeln leichter nachvollzogen und eingehalten werden.
Kein junger Mensch betritt heute mehr ein Traditionsschiff ohne Kenntnisse des Umwelt- und Naturschutzes, die im Verlauf der Sozialisation durch Elternhaus, Schule, Ausbildung, weiterführende Schulen, Arbeitsplatz und den Medien vermittelt wurden. Auch mit dem Wissen, dass Umweltvergehen, sowohl an Land, als auch auf See strafrechtlich verfolgt werden. Insbesondere der seemännische Nachwuchs soll an Bord eines Traditionsschiffes für die Reinhaltung der Meere und der Gewässer im Fahrtgebiet des Schiffes sensibilisiert werden. Vor dem Hintergrund folgender alarmierender Angaben ist es zwingend geboten, vor dem Kommando „Leinen los“ jeden Passagier und jedes Crewmitglied auf die später folgenden Verhaltensregeln zur Reinhaltung, hinzuweisen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Meere und Ozeane 2016/17, www. Wissenschaftsjahr.de
MARPOL definiert sich substanziell durch sechs Anlagen, die jedem Crewmitglied bekannt sein sollen:
Der Gültigkeitsbereich dieser für die Seeschifffahrt erstellten Regeln schließt alle Schiffe, Traditionsschiffe und Sportboote mit ein.
Für die Crewmitglieder und Gäste muss gut sichtbar im Schiff das Merkblatt gemäß § 11 SeeUmwVerhV ausgehängt sein:
Des Weiteren muss ein „Müllbehandlungsplan“ für die Crew aushängen und ein Crewmitglied bestimmt sein, welches für die Einhaltung des Plans verantwortlich ist, der folgende Angelegenheiten regelt:
(siehe Richtlinien für die Aufstellung von Müllbehandlungsplänen, VkBl. 21/2012 Nr. 190 S.838)
Es besteht für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 100 und mehr und für Schiffe, die für die Beförderung von 15 und mehr Personen zugelassen sind, die Pflicht ein Mülltagebuch zu führen, in dem jedes Einleiten von Müll ins Meer, jede Abgabe an landseitige Auffanglager oder jeder Verbrennungsvorgang zu dokumentieren ist. In der Regel wird das Mülltagebuch auf der Brücke gefahren, die Crew soll es kennen und zumindest mit der inhaltlichen Form vertraut sein.
Grundsätzlich ist das Einbringen und Einleiten jedweder Arten von Müll ins Meer verboten. Ausnahme: Reine Lebensmittelabfälle dürfen außerhalb von Sondergebieten, in Fahrt und außerhalb von 12sm vom nächstgelegenen Festland eingeleitet werden.
In Sondergebieten wie Ostsee, Nordsee, Mittelmeer und Karibik ist die Entsorgung jedweder Abfälle ins Meer verboten. Ausnahmen: Wenn das Einbringen von Müll aus Sicherheitsgründen für das Schiff oder der an Bord befindlichen Personen oder zur Rettung von Menschenleben auf See erforderlich ist oder wenn infolge einer Havarie unfallbedingt Müll über Bord geht.
Für die Entsorgung der unterschiedlichen Müllformen soll eine Trennung schon an Bord stattfinden, um die Entsorgung an Land zu erleichtern. Dafür sind geeignete Behältnisse an geeigneten Lagerorten bereitzustellen. Besonders umweltgefährdende Stoffe wie Altöl, Bilgenwasser, verölte Putzlappen, leere Fettkartuschen, Schmierfettreste, Farbreste, Zigarettenfilter, Kunststoffe, verbrauchte Batterien, chemische Reinigungsmittel u.a.m. sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu sammeln, zu lagern und an Landauffangstellen zu entsorgen. Sonstiger Müll, einschließlich Plastiktüten- und Verpackungen, synthetisches Tauwerk, Netze, Pappen, Papier, Putzlumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut und ähnliche Abfälle sind auch in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter einzusortieren, zu lagern und an Landauffangstellen zu entsorgen. Reine Kombüsenabfälle, die in küstennahen Gewässern nicht ins Meer verbracht werden dürfen, müssen auch gesammelt, gelagert und an Landauffangstellen zeitnah entsorgt werden, da durch die Geruchsbildung Nagetiere angelockt werden (können). Schiffsabwasser wird an speziellen Pumpstationen entsorgt oder von Spezialfirmen mit Tankwagen abgepumpt. Es sind Kenntnisse im Umgang mit Gefahrenstoffen wie Benzin, Dieselkraftstoff, acetonhaltige Lösungsmittelmittel, Farbenverdünner (Nitroverdünner oder Terpentinöl) und anderen an Bord befindlichen brennbaren, gesundheitsschädlichen Substanzen in fester oder flüssiger Form gefordert. Wenn möglich, im Hafen zur Stromversorgung Landanschlüsse verwenden, um unnötige Luftverschmutzung durch Abgase laufender Motoren/Hilfsmotoren zu vermeiden
Antifoulingfarben werden häufig zum Schutz vor schädlichem Bewuchs am Unterwasserschiff verwendet (dieser erhöht das Gewicht des Schiffes, verringert durch den zunehmenden Reibungswiderstand die Geschwindigkeit, der Brennstoffverbrauch steigt und für den Reeder die Betriebskosten). Seit 2008 ist der Einsatz TBT-(Tributylzinn) haltiger Antifoulingfarben verboten, weil das TBT nachhaltigen schädlichen Einfluss auf die Unterwasserfauna- und Flora ausübt. Alternativ werden zur Zeit Farben basierend auf Kupferverbindungen verwendet, die nicht ganz so schädlich sind. Die Forschung arbeitet an weiteren ungiftigen Alternativen wie Beschichtungen mit Nanopartikeln aus Vanadiumoxyd oder Silikon und für den Sportbootbereich Hartbeschichtungen, die manuell gereinigt werden können. Traditionsschiffe unter 400 BRZ müssen eine entsprechende Erklärung über die verwendete Unterwasserfarbe an Bord bereithalten, welche der Betreiberverein nach Angaben der Hersteller selbst erstellen kann (AFS-Erklärung).
Quelle: deutsche-Flagge.de
Neueren Erkenntnissen zur Folge entsprechen die Forschungsergebnisse aus den Jahren 2016/17 nicht mehr dem aktuellen Stand. Mittlerweile sollen „Garbage Patches“ auf den Weltmeeren gesichtet worden sein, deren Ausdehnung die vierfache Fläche Deutschlands betragen sollen…
Bernd Voigt, Small Ships-Vertreter im Rat der S.T.A.G.